Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Samer Al Kousa Lignum Nord – Fenstermontage & Holzhandwerk Haidberg 11a 21509 Glinde
Kontakt: Telefon: +49 176 320 79 462 E-Mail: moin@lignum-nord.de
Umsatzsteuer-ID: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgewiesen.
Verbraucherstreitbeilegung: Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Samer Al Kousa (Lignum Nord)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montageleistungen (insbesondere Fenstermontage) und Holzhandwerksleistungen zwischen Samer Al Kousa (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Es gilt deutsches Recht. (3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
§ 2 Angebot und Auftragserteilung (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande. (3) Zeichnungen, Abbildungen und Maße in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, die Passgenauigkeit wurde ausdrücklich zugesichert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Kleinunternehmerregelung) (1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. (2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise. (3) Rechnungen sind sofort nach Abnahme und Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Montagebedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Montage ohne Behinderung erfolgen kann. Dazu gehört der freie Zugang zum Montageort sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser in erforderlichem Umfang. (2) Der Auftraggeber garantiert, dass die baulichen Gegebenheiten (insbesondere Untergrund, Mauerwerk und Statik) für die Montage geeignet sind. Für Schäden, die auf ungeeignete bauseitige Untergründe zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. (3) Erschwerte Bedingungen (z. B. Montage ab dem 2. Stockwerk ohne Aufzug, fehlende Parkmöglichkeit für Lieferfahrzeuge), die nicht im Angebot berücksichtigt wurden, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
§ 5 Abnahme und Gefahrenübergang (1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung gemeldet wurde. (2) Die Abnahme gilt als erfolgt (Abnahmefiktion), wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). (3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 6 Kündigung durch den Auftraggeber Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Auftragnehmer gemäß [Rechtsprechung] eine Pauschale in Höhe von 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Gewährleistung und Haftung (1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. (2) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (3) Die Haftung für Schäden, die durch unzureichende Lüftung (Schimmelbildung nach Fenstereinbau) entstehen, ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass der Schaden auf einen Montagefehler zurückzuführen ist. Der Auftraggeber ist für das erforderliche Lüftungskonzept selbst verantwortlich. (4) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet.
§ 8 Eigentumsvorbehalt Sämtliche gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Datenschutz Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Auftragsabwicklung (z. B. Lieferanten) zwingend erforderlich ist.
§ 10 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.